Zusammenfassung: Der Antrag einer Auslandsgesellschaft, deren Gesellschaftszweck mit dem Einlagen- und Kreditgeschäft festgelegt ist, auf Registrierung einer inländischen Zweigniederlassung ist bei Nichtvorliegen einer BWG-Konzession abzuweisen.
Rechtsgrundlagen: Art 43 EG; Art 48 EG; § 1 BWG; § 4 BWG; § 9 BWG; § 11 BWG

