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GebG: Privative Schuldübernahme gem § 1405 AGBG

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2004, 89 Heft 2 v. 1.2.2004

Zusammenfassung: Die Einwilligung des Pfandbestellers zum Schuldnerwechsel begründet keine neue Hypothekarverschreibung und unterliegt keiner Gebührenpflicht.

Rechtsgrundlagen: § 1405 AGBG; § 33 TP 18 GebG

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