Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob bzw unter welchen Voraussetzungen Vermögenszuwendungen an gemeinnützige Privatstiftungen der Erbschaftssteuerpflicht unterliegen.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 3 lit b ErbStG; § 15 Abs 1 Z 14 lit a ErbStG; § 34 BAO
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