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BMF: Einbringung der Anteile einer nicht registrierten OGH

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2004, 454 Heft 11 v. 1.11.2004

Zusammenfassung: Das BMF empfiehlt bei Einbringung der Anteile einer nicht protokollierten OHG die Rückbeziehung des Zusammenschlusses auf den Einbringungsstichtag und die Erstellung eines Umgründungsplans.

Rechtsgrundlagen: § 39 UmgrStG; Art IV UmgrStG; § 23 UmgrStG

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