Zusammenfassung: Das BMF empfiehlt bei Einbringung der Anteile einer nicht protokollierten OHG die Rückbeziehung des Zusammenschlusses auf den Einbringungsstichtag und die Erstellung eines Umgründungsplans.
Rechtsgrundlagen: § 39 UmgrStG; Art IV UmgrStG; § 23 UmgrStG

