§ 8 Abs 1 KStG 1966
Der VwGH verneint im konkreten Fall die Abzugsfähigkeit der Spesen für eine Marketing-Schulung aufgrund eines persönliches Naheverhältnisses zum Leistungsempfänger.
VwGH 27.2.2003, 99/15/0063, 0064
§ 8 Abs 1 KStG 1966
Der VwGH verneint im konkreten Fall die Abzugsfähigkeit der Spesen für eine Marketing-Schulung aufgrund eines persönliches Naheverhältnisses zum Leistungsempfänger.
VwGH 27.2.2003, 99/15/0063, 0064
