§ 5 EStG; § 24 Abs 1 lit d BAO
Der VwGH erörtert, wann der Ertrag aus dem Verkauf eines Grundstücks, der unter dem Vorbehalt der behördlichen Bewilligung abgeschlossen wurde, einkommenssteuerlich zu verzeichnen ist.
§ 5 EStG; § 24 Abs 1 lit d BAO
Der VwGH erörtert, wann der Ertrag aus dem Verkauf eines Grundstücks, der unter dem Vorbehalt der behördlichen Bewilligung abgeschlossen wurde, einkommenssteuerlich zu verzeichnen ist.
