§ 6 KommStG 1993; § 23 Z 2 EStG 1988; § 161 Abs 1 HGB; § 172 HGB; § 164 Abs 2 KO
Die aus § 6 KommStG 1993 ableitbare Schuldnerposition des Kommanditisten hat zur Folge, dass die Haftungsbegrenzungen nicht zur Anwendung gelangen. Auch die Erstreckung der Rechtswirkungen eines Ausgleichs auf den Kommanditisten kommt nicht in betracht.

