Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Zurechnung im Fall der Schenkung einer Beteiligung unter Widerrufsvorbehalt Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 21 BAO; § 31 EStG 1988
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Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Zurechnung im Fall der Schenkung einer Beteiligung unter Widerrufsvorbehalt Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 21 BAO; § 31 EStG 1988
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