Zusammenfassung: Das BMF nimmt zu den Rechtswirkungen und den Rahmenbedingungen für eine Steuer-Holding-Spaltung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 38a Abs 2 Z 2 UmgrStG
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Zusammenfassung: Das BMF nimmt zu den Rechtswirkungen und den Rahmenbedingungen für eine Steuer-Holding-Spaltung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 38a Abs 2 Z 2 UmgrStG
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