§ 8 Abs 2 KStG 1988
Der VwGH prüft, ob die Zurverfügungstellung von Ferienwohnungen an die Gesellschafter trotz grundsätzlicher Angemessenheit der Leistungsvergütung als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist.
VwGH 26.3.2003, 99/13/0108 und 0109

