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Haftung eines Prokuristen einer GmbH gemäß § 9 Abs 1 iVm §§ 80 ff BAO (VwGH)

Angrenzendes SteuerrechtJudikaturGES 2025, 376 Heft 7 und 8 v. 30.12.2025

Deskriptoren: Prokurist; Haftung; Abgabenanspruch; rechtsgeschäftlicher Vertreter.

Normen: § 9 BAO, § 80 BAO, § 81 BAO, § 82 BAO

Nach dem Wortlaut der Bestimmung des § 9 Abs 1 BAO haften die in den §§ 80 ff bezeichneten Vertreter.

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