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Kriterien für eine insolvenzausschließende bloße Zahlungsstockung

JudikaturGES 2025, 356 Heft 7 und 8 v. 30.12.2025

Deskriptoren: Zahlungsunfähigkeit; Zahlungsstockung; Insolvenz.

Normen: § 66 IO

Eine bloße – die Zahlungsunfähigkeit ausschließende – Zahlungsstockung liegt vor, wenn der Schuldner „voraussichtlich“ und „alsbald“ seine fälligen Schulden zur Gänze bezahlen wird können.

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