Deskriptoren: Vorstandsmitglied; Abberufung; Entlassung.
Normen: § 75 Abs 4 AktG, § 27 AngG
Bei der Beendigung des Anstellungsverhältnisses eines Vorstandsmitglieds wird die Gesellschaft durch den Aufsichtsrat vertreten, wenn beide Beendigungserklärungen (Abberufung als Vorstand und fristlose Auflösung des Vorstands-Anstellungsvertrags) gleichzeitig abgegeben werden.
