Deskriptoren: Personengesellschaft; Gesellschafterbeschluss; Nichtigkeit; Feststellungsklage.
Normen: § 119 UGB, § 228 ZPO
Die Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses einer Personengesellschaft ist nicht mit Rechtsgestaltungs-, sondern mit Feststellungsklage geltend zu machen.
