Nach europäischem und österreichischem Wettbewerbsrecht können konzernverbundene Gesellschaften gesamtschuldnerisch für Kartellrechtsverstöße haften. Wird eine dieser Gesellschaften im Außenverhältnis für Geldbußen oder Kartellschadenersatz in Anspruch genommen, stehen ihr im Innenverhältnis Regressansprüche gegen ihre konzernverbundenen Mitschuldnerinnen zu. Das wirft eine Reihe an gesellschaftsrechtlichen Fragen auf, namentlich im Zusammenhang mit den gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten, dem Verbot der Einlagenrückgewähr, der Organhaftung und dem Schutz von Minderheitsgesellschaftern. Diesen Fragen geht der Beitrag nach.

