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Insolvenz des Gesellschafters: Wer übt die Gesellschafterrechte aus?

AufsätzeAss.-Prof. Mag. Dr. Martin LutschounigGES 2025, 255 Heft 6 v. 27.11.2025

Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines GmbH-Gesellschafters fällt der Geschäftsanteil in die Insolvenzmasse. Die Verwaltungs- und Verwertungsbefugnis geht nach insolvenzrechtlichen Bestimmungen auf den Insolvenzverwalter über, während das GmbHG für den Fall der Gesellschafterinsolvenz keine ausdrücklichen Regeln aufstellt. Daraus ergeben sich heikle Kompetenzfragen in Bezug auf die Gesellschafterrechte, die im Folgenden näher erörtert werden.11Der gegenständliche Beitrag stellt die gekürzte und um einen schlanken Fußnotenapparat ergänzte Schriftfassung eines Vortrags dar, den der Verfasser am 25.11.2024 im Rahmen der Seminarreihe „Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts“ an der Universität Innsbruck gehalten hat. Bearbeitungsstand ist der 1.7.2025.

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