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Verfahrensrechtliche Auswirkungen der Spaltung einer beklagten GmbH

JudikaturGES 2025, 216 Heft 5 v. 29.10.2025

Deskriptoren: Spaltung; Zivilprozess; Berichtigung Parteibezeichnung.

Normen: § 15 SpaltG, § 235 Abs 5 ZPO

Eine Abspaltung wirkt sich hinsichtlich der Verbindlichkeiten so aus, dass es – verknüpft mit der partiellen Gesamtrechtsnachfolge der aufnehmenden Gesellschaft – gleichzeitig zur (gleichrangigen) Nachhaftung der abspaltenden Gesellschaft kommt. Der Gläubiger kann somit nach seiner freien Wahl entweder auf beide Gesamtschuldner oder auch nur auf einen von ihnen greifen.

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