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Revisionsrechtliche Probleme bei der Fortbildung des Gesellschaftsrechts

Aufsätzeo.Univ.-Prof. Dr. Friedrich HarrerGES 2025, 188 Heft 5 v. 29.10.2025

Die Kündigung einer GmbH ist ein sensibles Thema. Ein Gesellschafterstatus ad calendas graecas widerspricht zentralen, zwingenden Vorgaben in verwandten Materien (§§ 132 ff UGB, §§ 1209 ff ABGB). Im Folgenden ist darzulegen, dass 6 Ob 170/24d die Frage, ob der Gesellschafter einer GmbH Kündigungsrechte ausüben kann, nicht klärt.

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