Deskriptoren: Verfahrenshilfe; juristische Person.
Normen: § 63 Abs 2 ZPO
Das Anknüpfen der Verfahrenshilfe für eine juristische Person an die Vermögensverhältnisse der wirtschaftlich Beteiligten ist verfassungskonform.
Deskriptoren: Verfahrenshilfe; juristische Person.
Normen: § 63 Abs 2 ZPO
Das Anknüpfen der Verfahrenshilfe für eine juristische Person an die Vermögensverhältnisse der wirtschaftlich Beteiligten ist verfassungskonform.
