Deskriptoren: Treuepflicht; Zustimmungspflicht; Informationsrecht; verbundene Unternehmen.
Normen: § 22 GmbHG, § 41 Abs 1 GmbHG
Eine sich aus den Treuepflichten gegenüber der Gesellschaft ergebende Zustimmungsverpflichtung der Gesellschafter ist im Allgemeinen ultima ratio; der Beschluss muss
