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Antrag auf Eintragung einer Prokuristin mit der Berechtigung zur Belastung und Veräußerung von Grundstücken (§ 49 Abs 2 UGB) bei einer GmbH

Firmenbuch-PraxisWilhelm BirnbauerGES 2025, 31 Heft 1 v. 13.5.2025

Zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken ist ein/e Prokurist/in nur berechtigt, wenn ihr/ihm diese Befugnis besonders erteilt ist (§ 49 Abs 2 UGB). Nach hA ist diese sog Immobiliarklausel in das Firmenbuch einzutragen.

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