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Zur Gleichwertigkeit der Beurkundung (insbesondere von Abtretungsverträgen) durch ausländische Notare, insbesondere aus Liechtenstein

JudikaturGES 2025, 25 Heft 1 v. 13.5.2025

Deskriptoren: Notariatsakt; Ausland; Gleichwertigkeit; Geschäftsanteil; Abtretung.

Normen: § 76 Abs 2 GmbHG, § 52 NO, § 53 NO, § 54 NO, LiNotarG

Die von § 76 GmbHG geforderte Form des Notariatsaktes ist durch eine ausländische Beurkundung ersetzbar, wenn diese sowohl hinsichtlich der Urkundsperson als auch des Beurkundungsvorganges der inländischen Formvorschrift entspricht.

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