Deskriptoren: Stiftungsvorstand; Abberufung; wichtiger Grund; Wiederbestellung; Vergütung.
Normen: § 14 PSG, § 17 Abs 5 PSG, § 27 Abs 2 PSG
Die gerichtliche Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung ist sofort wirksam.Deskriptoren: Stiftungsvorstand; Abberufung; wichtiger Grund; Wiederbestellung; Vergütung.
Normen: § 14 PSG, § 17 Abs 5 PSG, § 27 Abs 2 PSG
Die gerichtliche Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung ist sofort wirksam.