Im Zuge von Umgründungen im Konzern kommt es zu mittelbaren Vermögensübertragungen, die auch bei den jeweiligen Zwischengesellschaften bilanziell zu erfassen sind. Die Frage der Bewertung und Bilanzierung dieser Umgründungen auf Ebene der Zwischengesellschaften zwischen der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft sind weitgehend ungeklärt. Sofern diese Zwischengesellschaften der österreichischen Kapitalerhaltung der §§ 52 AktG bzw 82 GmbHG unterliegen, stellen sich zudem Fragen der Bilanzierung allfälliger gesellschaftsrechtlicher Begleitmaßnahmen zur Vermeidung einer durch die Vermögensverlagerung bewirkten verbotenen Einlagenrückgewähr.

