Deskriptoren: Beteiligung nach Art eines stillen Gesellschafters.
Normen: § 27 EStG, § 93 EStG
Die Beteiligung nach Art eines stillen Gesellschafters ist einer stillen Gesellschaft inhaltlich vergleichbar, besteht aber nicht an einem Unternehmen, sondern einem „Nichtunternehmen“ im Sinne des UGB (vgl Bergmann, GeS 2011, 32); genannt werden in der Literatur vor allem Beteiligungen an weniger als fünf vermieteten Wohnungen (vgl etwa Kirchmayr/Wild in Kirchmayr/Mayr/Schlager, Besteuerung von Kapitalvermögen, 148).

