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AbgÄG 2024: Neue steuerliche Einschränkungen bei Abschreibungen und Veräußerungsverlusten von Beteiligungen beim Gruppenträger

Angrenzendes SteuerrechtMartin Lehner , Anna LindnerGES 2024, 321 Heft 6 v. 20.12.2024

Mit dem AbgÄG 202411BGBl I Nr 113/2024. wurden auch Änderungen im Rahmen der Gruppenbesteuerung (§ 9 KStG) vorgenommen. Eine der Neuregelungen betrifft eine Einschränkung bei Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverlusten von Beteiligungen, die vor Begründung der Unternehmensgruppe entstanden sind.22Die weiteren Änderungen für Unternehmensgruppen durch das AbgÄG 2024 betreffen die elektronische Antragstellung des Gruppenantrags und die Wahlmöglichkeit der Verlustzurechnung ausländischer Gruppenmitglieder. Die Neuregelung soll nachstehend kurz dargestellt und kommentiert werden.

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