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Bestellung eines Notliquidators: Abgrenzung vom über Antrag einer Gesellschafterminderheit aus wichtigem Grund vom Gericht bestellten Liquidator

JudikaturGES 2024, 309 Heft 6 v. 20.12.2024

Deskriptoren: Liquidator; Notliquidator; Notgeschäftsführer.

Normen: § 15a GmbHG, § 89 Abs 2 GmbHG

Die Bestellung eines Notgeschäftsführers/Notliquidators ist gegenüber der gesellschaftsinternen Vorsorge für die Vertretung subsidiär.

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