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Haftung der Bank für Richtigkeit der Bestätigung über die Stammeinlagen-Einzahlung

JudikaturGES 2024, 307 Heft 6 v. 20.12.2024

Deskriptoren: GmbH-Gründung; Stammeinlagen; Bankbestätigung; Haftung.

Normen: § 10 Abs 3 GmbHG

Die Bank haftet für die (Un-)Richtigkeit ihrer Bestätigung nach § 10 Abs 3 GmbHG, sofern die Bestätigung schon im Zeitpunkt ihrer Ausstellung bedenklich war.

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