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Anteilserwerb einer AG an ihrer Mitarbeiter-Beteiligungsgesellschaft

JudikaturGES 2024, 196 Heft 4 v. 30.8.2024

Deskriptoren: Erwerb eigener Aktien; Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung; Einlagenrückgewähr.

Normen: § 52 AktG, § 65 AktG, § 66 AktG, § 67 AktG, § 66a AktG

Erwirbt eine Aktiengesellschaft Anteile an einem Rechtsträger, dessen Vermögen ausschließlich aus Aktien der erwerbenden Gesellschaften bestehen, sind die §§ 65 ff AktG aus Sicht der Gesellschaften (analog) anzuwenden.

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