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GmbH & Co KG zulässige Rechtsform für Ziviltechnikergesellschaften

JudikaturGES 2024, 143 Heft 3 v. 27.6.2024

Deskriptoren: Ziviltechnikergesellschaft; Rechtsform; GmbH & Co KG; Geschäftsführer.

Normen: § 29 Abs 1 ZTG, RL 2006/123/EG (DienstleistungsRL)

Die mittelbare Vertretung der GmbH & Co KG durch den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH erfüllt die in § 29 Abs 1 ZTG 2019 normierte Voraussetzung der Geschäftsführung durch eine natürliche Person.

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