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Die Kompetenz zur Bestellung der Geschäftsführer bei der GmbH

Aufsätzeo.Univ.-Prof. Dr. Friedrich HarrerGES 2024, 121 Heft 3 v. 27.6.2024

Die Zuständigkeit der Generalversammlung, Geschäftsführer zu bestellen, beruht nach der Rsp auf zwingendem Recht. Der Aufsichtsrat darf auch Nominierungsagenden nicht wahrnehmen. Demgegenüber kann der Gesellschaftsvertrag Gesellschaftern das Recht einräumen, Geschäftsführer zu nominieren. Insoweit scheint die exklusive Kompetenz der Generalversammlung relativiert. – Der nachstehende Beitrag präsentiert Lösungsvorschläge.

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