Deskriptoren: Gesellschafter; GmbH; Konkurs; Stimmrecht; Masseverwalter.
Normen: § 2 Abs 2 IO, § 35 Abs 1 GmbHG
Im Konkurs eines Gesellschafters wird dessen Stimmrecht in der GmbH durch den Masseverwalter nur soweit ausgeübt, als es sich bei der Beschlussfassung um die Masse betreffende Angelegenheiten handelt.
