Deskriptoren: Verjährung; Hemmung; Geschäftsführer; nahe Angehörige.
Normen: § 1494 ABGB analog
Die Verjährung von Rückersatzansprüchen einer GmbH ist gehemmt, wenn wegen einer Interressenkollision des Geschäftsführers nicht zu erwarten ist, dass er diese Ansprüche während seiner Tätigkeit geltend macht.
