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Verfolgung von Ansprüchen einer GmbH gegen Gesellschafter durch Minderheitsgesellschafter (OLG Wien)

JudikaturGES 2024, 85 Heft 2 v. 21.5.2024

Deskriptoren: GmbH; Ersatzansprüche; Minderheitenklage; Prozessvertreter.

Normen: § 35 Abs 1 Z 6 GmbHG, § 48 GmbHG

Für die Geltendmachung der Ersatzansprüche einer GmbH gegen die Gesellschafter kann für den Fall, dass die Geschäftsführer die GmbH wegen Befangenheit nicht vertreten können, kein (anderer) Prozessvertreter mit Gesellschafterbeschluss bestellt werden.

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