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VwGH zum allgemeinen Abzugsverbot: Kosten für einen nicht ausgenützten Kredit sind steuerlich abzugsfähig

Angrenzendes SteuerrechtJudikaturMartin Lehner , Anna LindnerGES 2024, 54 Heft 1 v. 27.3.2024

Deskriptoren: Zinsen; Geldbeschaffungskosten; unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang.

Normen: § 11 Abs 1 Z 4 KStG, § 12 Abs 2 KStG

Wird der Erwerb von Kapitalanteilen iSd § 10 KStG fremdfinanziert, dürfen die damit in Zusammenhang stehenden Zinsen grundsätzlich nach § 11 Abs 1 Z 4 KStG steuerlich abgezogen werden und fallen nicht unter das allgemeine Abzugsverbot des § 12 Abs 2 KStG. Der VwGH hatte zu entscheiden, ob Finanzierungsaufwendungen steuerlich abzugsfähig sind, wenn die Beteiligung letztlich ohne Inanspruchnahme eines Kredits erworben werden.

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