Die mit dem Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023) in § 5 Abs 1 Z 6 und § 36 Abs 3 Z 3 Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) neu eingeführten Tatbestände erweitern für die Verschmelzung und die Spaltung die Fallkonstellationen, die auf Gesellschafterebene zur Entstrickungsbesteuerung führen. Die beiden symmetrisch ausgestalteten Bestimmungen werfen Auslegungsprobleme und Zweifelsfragen auf. Der vorliegende Beitrag bietet eine systematische Darstellung am Beispiel der Verschmelzung, zeigt bestehende Problemstellungen auf und bietet anhand von Beispielen Lösungen. Die Ausführungen sind sinngemäß auch auf die Spaltung übertragbar.