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EKEG: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung rein objektiv zu beurteilen

JudikaturGES 2024, 41 Heft 1 v. 27.3.2024

Deskriptoren: Eigenkapitalersatz; Zahlungsunfähigkeit; Überschuldung.

Normen: § 2 EKEG

Der Gesetzeswortlaut des § 2 EKEG legt nahe, dass es in den Fällen der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung nur auf das objektive Vorliegen dieses Tatbestandes ankommt.

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