Deskriptoren: Insichgeschäfte; Zustimmung; Interessenkollision.
Normen: § 25 Abs 4 GmbHG, § 1016 ABGB
Ob bei einer Doppelvertretung zweier Gesellschaften eine Interessenskollision entfällt, wenn der Vertreter beider GmbHs auch deren wirtschaftlicher Eigentümer ist, bleibt offen.

