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Abberufung eines Vorstandsmitglieds auf Druck Dritter – damit verbundene arbeitsrechtliche „Druckentlassung“ bzw „Druckkündigung“

JudikaturGES 2024, 33 Heft 1 v. 27.3.2024

Deskriptoren: Vorstand; Abberufung; Druckentlassung; Druckkündigung.

Normen: § 75 AktG

Als wichtiger Grund für die Abberufung eines Vorstandsmitglieds kommt auch ein Abberufungsverlangen Dritter in Betracht (Druck Dritter). Dies jedoch nur dann, wenn die Gesellschaft ansonsten in ihrer Existenz gefährdet ist oder zumindest deren schwere Schädigung unmittelbar bevorsteht.

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