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Zum Begriff der Körperschaft Öffentlichen Rechts im Steuerrecht

Angrenzendes SteuerrechtAufsätzeBenjamin Beer , Mag. Michael Gleiss22Benjamin Beer, LL.B. (WU) und Mag. Michael Gleiss sind wissenschaftliche Mitarbeiter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht, WU Wien.GES 2023, 371 Heft 7 v. 22.12.2023

Zwischen der Besteuerung von juristischen Personen des privaten Rechts und Körperschaften des öffentlichen Rechts (KöR) bestehen bedeutende Unterschiede. Dennoch ist mitunter unklar, wann eine Körperschaft öffentlichen Rechts vorliegt. So hatte das BFG unlängst die Frage zu beantworten, ob ein Landesverband des Roten Kreuzes, der als privatrechtlicher Verein eingerichtet ist, eine KöR sein kann.11BFG 18.4.2023, RV/7106426/2019; siehe dazu Beer, BFG: Zur Abgrenzung zwischen einer Körperschaft öffentlichen Rechts und einem privatrechtlichen Verein, Rechtsnews 34405 vom 22.8.2023. Der vorliegende Beitrag soll darstellen, inwiefern das verwaltungsrechtliche Begriffsverständnis für KöR und juristische Personen des öffentlichen Rechts für das Steuerrecht maßgebend ist, anhand welcher Kriterien in der Rsp des VwGH das Vorliegen einer KöR beurteilt wird und analysieren, inwiefern der Bedarf für eine eigene Begriffsauslegung im Steuerrecht besteht.**Die Autoren danken Univ.-Prof. DDr. Georg Kofler, LL.M. (NYU) und Michael Hubmann, LL.M. (WU) für die kritische Durchsicht des Manuskripts.

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