Deskriptoren: Bucheinsichtsrecht; Gesellschafter; Schwärzung.
Normen: § 22 Abs 2 GmbHG, § 35 EO
Ein mit Exekutionstitel uneingeschränkt zugesprochener Bucheinsichtsanspruch wird durch die Vorlage teilweise geschwärzter Unterlagen nicht erfüllt.
Deskriptoren: Bucheinsichtsrecht; Gesellschafter; Schwärzung.
Normen: § 22 Abs 2 GmbHG, § 35 EO
Ein mit Exekutionstitel uneingeschränkt zugesprochener Bucheinsichtsanspruch wird durch die Vorlage teilweise geschwärzter Unterlagen nicht erfüllt.
