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Unwirksamer Abtretungsvertrag wegen Ausgeschlossenheit des beurkundenden Notars

JudikaturGES 2023, 189 Heft 4 v. 12.7.2023

Deskriptoren: Geschäftsanteil; Abtretung; Notariatsakt; Notar; Ausgeschlossenheit.

Normen: § 33 NO, § 76 Abs 2 GmbHG

Ist der den Abtretungsvertrag beurkundende Notar zugleich Vertretungsorgan des erwerbenden Rechtsträgers, liegt kein wirksamer Notariatsakt vor. Der Abtretungsvertrag ist diesfalls unwirksam.

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