Deskriptoren: Offene Gesellschaft; Treuepflicht; Auseinandersetzung.
Normen: § 1186 ABGB, § 137 UGB
Bei der Auseinandersetzung der Gesellschaft geht es um eigennützige Rechte des Gesellschafters, die primär seinen Interessen dienen.Deskriptoren: Offene Gesellschaft; Treuepflicht; Auseinandersetzung.
Normen: § 1186 ABGB, § 137 UGB
Bei der Auseinandersetzung der Gesellschaft geht es um eigennützige Rechte des Gesellschafters, die primär seinen Interessen dienen.