Liegenschaften können entweder direkt im Wege eines Asset Deals übertragen werden oder indirekt im Wege eines Share Deals, nämlich durch Veräußerung und Erwerb der Anteile an der die Liegenschaft haltenden Projektgesellschaft. Ob ein Asset oder Share Deal zu bevorzugen ist, hängt von vielen, insbesondere (aber nicht nur) steuerlichen Aspekten, ab.1 Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit ausgewählten, in der Praxis oft vernachlässigten, zivil-, unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Aspekten von Liegenschaftstransaktionen im Wege eines Asset Deals.