
Nach dem kürzlichen Gesetzesentwurf über die virtuelle Gesellschafterversammlung (VirtGesG) hat das Justizministerium nun den Entwurf für ein Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023) vorgelegt. Als Kern beinhaltet dieses das Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz – FlexKapGG.