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Kapitalerhöhung einer gründungsprivilegierten GmbH

Firmenbuch-PraxisWilhelm BirnbauerGES 2021, 415 Heft 8 v. 30.12.2021

Bei einem im Zuge einer Kapitalerhöhung einer gründungsprivilegierten GmbH neu hinzutretenden Gesellschafter sind nur der Betrag der übernommenen Stammeinlage und die darauf zu leistenden Einzahlungen zu beschließen. Ein solcher Gesellschafter kann keine gründungsprivilegierte Stammeinlage übernehmen, eine solche ist im Firmenbuch auch nicht einzutragen (OGH 25.03.2020, 6 Ob 54/20i).

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