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Zweigniederlassung einer inländischen GmbH

Firmenbuch-PraxisWilhelm BirnbauerGES 2021, 196 Heft 4 v. 13.8.2021

Für Zweigniederlassungen inländischer Rechtsträger gibt es seit dem FBG unternehmensrechtlich nur mehr einen Eintragungstatbestand (§ 3 Abs 1 Z 6 FBG) und eine Zuständigkeitsvorschrift (§ 120 Abs 2 JN). In der Praxis werden in Einzelfällen noch gesonderte Namenszeichnungserklärungen für die Zweigniederlassung vorgelegt, welche aber seit der Aufhebung des § 13 Abs 2 HGB nicht mit erforderlich sind.

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