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Auslegung der Stiftungs-(zusatz-)urkunde

JudikaturGES 2021, 195 Heft 4 v. 13.8.2021

Deskriptoren: Stiftungsurkunde; Stiftungszusatzurkunde; Auslegung.

Normen: § 6 ABGB, § 7 ABGB

Korporative Regelungen in Stiftungs-(zusatz-)urkunden sind objektiv auszulegen.

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