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Zum zeitlichen Anwendungsbereich des § 241a BAO

Angrenzendes SteuerrechtTobias Hayden , Zurab Simonishvili , Marco ThorbauerGES 2019, 435 Heft 8 v. 10.12.2019

Trotz kurzer Bestandsdauer diente § 241a BAO, eingeführt mit dem AbgÄG 2020, bereits zahlreichen Bescheiden als Rechtsgrundlage. Die Bescheidpraxis der Finanzverwaltung soll vor dem Hintergrund einer fehlenden Rückwirkungsbestimmung hinsichtlich § 241a BAO und einer damit zusammenhängenden möglichen Verjährung dieser Rückforderungsansprüche nachfolgend untersucht werden.

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