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Freiwillige Beendigung der Gründungsprivilegierung einer GmbH

Firmenbuch-PraxisWilhelm BirnbauerGES 2019, 431 Heft 8 v. 10.12.2019

Gem § 10b Abs 5 S 1 GmbHG kann die Gründungsprivilegierung durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages beendet werden, wobei vor der Anmeldung der Vertragsänderung die Mindesteinzahlungserfordernisse nach § 10 Abs 1 GmbHG idgF zu erfüllen sind. Nach der E OGH 24.09.2019, 6 Ob 112/19t sind bei den Einzahlungen die Bestimmungen des § 10 Abs 2 und 3 GmbHG anzuwenden.

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